Rechtsanwalt
Thomas Günther
Rechtsgebiet
Gesellschaftsrecht
Vereinbarungen und Vertragswerke
im Handels- und Gesellschaftsrecht wirken sich auf das gesamte Unternehmen aus. Darüber hinaus sind sie häufig für die Außendarstellung von besonderer Bedeutung.
Zum Bereich des Gesellschaftsrechts zählen insbesondere Fragen der wirksamen Haftungsbeschränkung, Steueroptimierung, Kapitalbeschaffung sowie auch des Arbeitsrechts. Auch wenn es um Gesellschafter-Verhältnisse geht, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG
- Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform
- GbR
- UG
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- AG
- KG
- EWIV
- OHG
- PartG
- Ausländische Gesellschaftsform
- Stiftung
- Genossenschaft
- Verein
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung und Haftungsfragen in der Gründungsphase
- Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Franchise
UNTERNEHMENSFÜHRUNG
- Arbeitsverträge Geschäftsführer, Vorstände, Beirat und Mitarbeiter
- Einrichtung von Beiräten und Aufsichtsräten
- Mitarbeiterbeteiligung
- Erstellung von Geschäftsordnungen
- Vorbereitung und Beratung bei
- Gesellschafterversammlungen
- Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung
- Gesellschafterdarlehen
- Rangrücktritt
- Rechtsberatung zu Organhaftungsfragen
- Übertragung von Geschäftsanteilen
„Als Rechtsanwalt verstehe ich mich als
Dienstleister in juristischen Bereichen.“
„Als Rechtsanwalt verstehe ich mich als Dienstleister in juristischen Bereichen.“
Rechtsanwalt Berlin: Nehmen Sie Kontakt auf
Kanzlei Thomas Günther
Boxhagener Str. 87
10245 Berlin
T: 030 / 3266413-1
F: 030 / 3266413-2