Rechtsanwalt
Thomas Günther
Rechtsgebiet
Wettbewerbsrecht
Der Begriff Wettbewerbsrecht...
umfasst zum einen das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) und zum anderen das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (Wettbewerbsrecht im engeren Sinne oder Lauterkeitsrecht). Besonders mit letzteren kommen Markteilnehmer aller Größenordnungen mit zunehmender Regelmäßigkeit in Konflikt.
Unter wettbewerblichem Verhalten kann man das Bemühen der Marktteilnehmer verstehen, sich selbst Vorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern zu verschaffen. Dieses Verhalten ist zunächst einmal per se nicht verboten. Die Aufrechterhaltung eines leistungsorientierten Wettbewerbs ist sogar erwünscht, kommt dies doch letztendlich dem Verbraucher und der Volkswirtschaft zugute. Bestimmte Verhaltensweisen sind jedoch entweder gesetzlich verboten bzw. allgemein gesprochen als „unlauter“ und daher wettbewerbswidrig zu qualifizieren.
Wann ein Verhalten als wettbewerbswidrig...
zu qualifizieren ist bestimmt sich anhand der Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Praxis häufig ergänzt durch spezialgesetzliche Marktverhaltensregelungen.
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Ich berate Sie in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere zum Urheber- Wettbewerbs- und Markenrecht
„Als Rechtsanwalt verstehe ich mich als
Dienstleister in juristischen Bereichen.“
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