Rechtsanwalt

Thomas Günther

Rechtsgebiet

Mietrecht, WEG-Recht

Eine eigene Wohnung...

Unsere Rechtsordnung hat die Rechtsverhältnisse von (Wohnraum-) Mietern daher besonders günstig ausgestaltet.

  • Können Sie diese Regelungen als Mieter bei anstehenden Modernisierungen, geltend gemachten Mieterhöhungen, der Kündigung des Mietverhältnisses, der Erteilung einer Untermieterlaubnis oder im Zuge der Beendigung des Mietverhältnisses (Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen, Auskehrung der geleisteten Mietkaution) nutzen?
  • Führen diese Regelungen tatsächlich dazu, dass Sie als Vermieter wehr- und rechtlos sind wenn berechtigte Mieterhöhungsbegehren abgelehnt werden, Ihr Mieter sich wiederholt vertragswidrig verhält oder sie Ihre wertvolle Immobilien sogar an sog. Mietnomaden überlassen haben?

Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht...

gibt es im Gewerbemietrecht mehr Freiheiten, um so mehr bedarf es aber einer Ihre Rechte wahrenden und vorausschauenden Vertragsgestaltung. Kündigungen oder die Durchsetzung von Mieterhöhungen werfen auch hier viele Fallstricke auf.

Noch komplizierter ist das Rechtsverhältnis zwischen den Eigentümern von Eigentumswohnungen (WEG-Recht) geregelt.

Ich berate und vertrete Sie zeitnah und kompetent in allen mietrechtlichen und in sog. WEG-Angelegenheiten.

„Als Rechtsanwalt verstehe ich mich als

Dienstleister in juristischen Bereichen.“

„Als Rechtsanwalt verstehe ich mich als Dienstleister in juristischen Bereichen.“

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Kanzlei Thomas Günther
Boxhagener Str. 87
10245 Berlin

T: 030 / 3266413-1
F: 030 / 3266413-2

E: mail@ra-guenther.de

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